Allgemeine
Gesch?fts­bedingungen

Die PFD Pressefunk GmbH (nachfolgend "PFD") bietet im eigenen Namen und f?r Rechnung der Sender ANTENNE D?SSELDORF, RADIO NEANDERTAL, RADIO WUPPERTAL, WELLE NIEDERRHEIN, RADIO 90,1, NE-WS 89.4, RADIO RSG, ANTENNE NIEDERRHEIN und ANTENNE AC das H?rfunk-Werbespotprodukt "FUNK-KOMBI WEST" unter Anwendung folgender Allgemeiner Gesch?ftsbedingungen an:

  1. 1.

    Werbekundenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und der PFD ?ber die Verbreitung von Werbung im Rundfunk und Internet (u.a. auch Webradio, Simulcast, Radio Apps etc.) auf Werbeplattformen der jeweiligen Sender. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, PFD hat ihrer Geltung ausdr?cklich schriftlich zugestimmt.

  2. 2.

    Werbekundenauftr?ge werden erst nach schriftlicher Best?tigung durch die PFD verbindlich, ?nderungen und Nebenabreden bed?rfen zu ihrer G?ltigkeit ebenfalls der Schriftform. Die minimale Spotl?nge pro Einzelkunde betr?gt 10 Sekunden. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Auftr?gen beh?lt sich der Sender vor, Sendeunterlagen - auch einzelne Werbespots - nach einheitlichen Grunds?tzen, z.B. wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, h?ufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualit?t, zur?ckzuweisen; die Gr?nde der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus k?nnen keine Anspr?che geltend gemacht werden.

  3. 3.

    Die Ausstrahlung von Verbund-/Klickerwerbung bedarf der ausdr?cklichen Zustimmung des Senders/ der Sender. Der Werbekundenauftrag muss sich jeweils auf ein Produkt/eine Dienstleistung des beauftragenden Unternehmens beschr?nken.

  4. 4.

    Die PFD best?tigt jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Unabh?ngig davon ist der landesweite Werbeblock (ca. XX:52 Uhr, der landesweite Werbeblock findet jeweils st?ndlich immer um die gleiche Uhrzeit statt; Bsp: 08:52 Uhr, 09:52 Uhr, 10:52 Uhr etc.) nur f?r landesweite Werbung vorbehalten.

  5. 5.

    Die vereinbarten Sendezeiten werden nach M?glichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gew?hr f?r die Einhaltung oder eine bestimmte Reihenfolge nicht gegeben werden. Kann ein Auftrag aus Gr?nden des Programms (Naturkatastrophen, Terroranschl?gen o.?.) zum vorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder f?llt er infolge technischer St?rung oder durch eine Betriebsunterbrechung aus, wird er nach M?glichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; als unerheblich gilt insbesondere eine Verschiebung am gleichen Tag. In den genannten F?llen ist die PFD auch berechtigt vom Vertrag zur?ckzutreten.

  6. 6.

    Die PFD gew?hrleistet die technisch einwandfreie Ausstrahlung der in Auftrag gegebenen Werbekundenauftr?ge. Die vereinbarte Sendezeit bzw. die vereinbarte Platzierung wird soweit m?glich und nach Ma?gabe von Ziffer 5. eingehalten. W?hrend des B?rgerfunks, der zu unterschiedlichen Zeiten in den Abendstunden ausgestrahlt wird, werden keine Werbespots ausgestrahlt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung. Die PFD ?bernimmt dar?ber hinaus keinerlei Gew?hr. Schadenersatzanspr?che wegen der Nichtschaltung oder der mangelhaften Schaltung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrl?ssigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber hat M?ngel unverz?glich schriftlich anzuzeigen. Versp?tete Reklamationen werden nicht ber?cksichtigt.

  7. 7.

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendef?higen Unterlagen bis sp?testens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung dem Sender zur Verf?gung zu stellen, Abweichungen bed?rfen einer besonderen Vereinbarung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollst?ndig nach, beh?lt die PFD den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Sendung verpflichtet zu sein. Es werden f?r die Audiospots ben?tigt: Einschaltplan, CD, MP3- bzw. Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dBFS (digital) +6 dBu (analog)) per E-Mail (fkw@pressefunk.de), Angaben ?ber Spotl?nge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enth?lt der Spot keine GEMApflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. F?r die Audiospots, welche im Webradio oder im Simulcaststream ausgeliefert werden sollen, werden ben?tigt: MP3 Audioformat, Bitrate mind. 128 kbp/s, Abtastrate 44.1 kHz (CD-Audio), Bittiefe 16 Bit. Der Auftraggeber best?tigt, ?ber s?mtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie ?ber s?mtliche weitere Rechte in dem f?r die Ausstrahlung des Werbespots erforderlichen Umfang zu verf?gen. Er ?bernimmt die Haftung f?r den Inhalt seiner Werbesendungen und stellt die PFD, die Sender bzw. die Programmanbieter von Anspr?chen Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsund/ oder Wettbewerbsverletzungen frei.

    Wird dennoch die PFD oder die Sender bzw. der Programmanbieter wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber f?r jeglichen der PFD oder den Sendern bzw. den Programmanbietern daraus entstandenen Schaden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die f?r die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendeb?nder versp?tet oder falsch gegengezeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernm?ndlich oder fernschriftlich ?bermittelten Texten liegt das Risiko f?r etwaige Fehler bei der Durchsage beim Auftraggeber.

    Der Sender ist nicht zur unbegrenzten Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet. Sp?testens 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung ist die PFD bzw. der jeweilige Sender berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum der PFD bzw. des Senders sind, lagern auf Gefahr des Eigent?mers. Die R?cksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Die PFD, die Sender bzw. die Programmanbieter k?nnen Mitschnitte der ausgestrahlten Werbespots bzw. des jeweiligen Werbeblocks dem Auftraggeber und anderen Kunden ?berlassen. Die PFD weist die Kunden bzw. den Auftraggeber darauf hin, dass eine weitergehende Nutzung nicht erlaubt ist.

  8. 8.

    Auftr?ge werden grunds?tzlich als f?r den Kunden verpflichtende Festauftr?ge angenommen. In besonders begr?ndeten F?llen kann die PFD sich mit einer Stornierung einverstanden erkl?ren, wenn ein entsprechender Antrag 3 Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich bei der PFD eingegangen ist. Stimmt die PFD einer Stornierung oder Verschiebung kurzfristig zu, kann sie 50% des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. Das Gesamtvolumen bleibt davon unber?hrt.

  9. 9.

    Abschl?sse werden entsprechend der jeweils g?ltigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu verg?nstigten Konditionen ausgeschlossen. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Rechnungserstellung erfolgt w?chentlich. Bei Auftr?gen mit einem Volumen von mehr als 5 Werbespots / ?brige Sonderwerbeformen beh?lt sich der Sender vor, eine Anzahlung in H?he von 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Rechnungen f?r Werbesendungen, die den Auftragszeitraum einer Woche ?berschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung f?r den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden f?llig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung.

    Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der PFD oder bei Bankeinzug, werden 2% Skonto gew?hrt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bank?bliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Die PFD beh?lt sich f?r diesen Fall vor, die weitere Durchf?hrung des Werbefunkauftrages zur?ckzustellen sowie den ihr durch die R?ckstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist f?r die Vorabank?ndigung (Pre-Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage verk?rzt. Der Auftraggeber sichert zu, f?r die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinl?sung oder R?ckbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinl?sung oder die R?ckbuchung nicht durch die PFD verursacht wurde.

    Durch die Zur?ckstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Dar?ber hinaus ist die PFD berechtigt, w?hrend oder vor der Laufzeit des Werbefunkauftrages, das Erscheinen des Werbespots oder weiterer Werbespots von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abh?ngig zu machen. Die Spots werden grunds?tzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotl?nge nach Erstellung des Auftrages l?nger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt f?r den umgekehrten Fall. Kombi-Rabatte werden nur gew?hrt, wenn mehr als ein Sender in der gleichen Stunde, am gleichen Tag, mit gleicher Spotl?nge und dem gleichen Kunden belegt werden.

  10. 10.

    Die Haftung der PFD f?r vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschr?nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, K?rper und Gesundheit des Auftraggebers, Anspr?chen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef?hrdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugssch?den. Insoweit haftet die PFD f?r jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Sch?den geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, K?rper und Gesundheit des Auftraggebers resultieren, haftet die PFD aber nur den typischerweise entstehenden Schaden.

  11. 11.

    Tarif?nderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der ge?nderten Preisinformation vom Vertrag mit Wirkung f?r die Zukunft zur?cktreten. Er hat dies jedoch gegen?ber der PFD unverz?glich nach Bekanntgabe der Tarif?nderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre G?ltigkeit.

  12. 12.

    Auf die jeweils g?ltigen Preise gew?hrt die PFD bei der Rechnungslegung Nachl?sse bezogen auf das Kalenderjahr laut Rabattstaffel gem?? dem vereinbarten Auftragsvolumen. Sie werden sp?testens bei Beendigung des Kalenderjahres r?ckwirkend entsprechend der tats?chlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Ausgeschlossen hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu verg?nstigten Konditionen. Gesch?ftsjahr ist das Kalenderjahr. Sofern Audiospots als Pre- oder Mid-Roll in Webchannels ausgestrahlt werden, berechnet sich der Einschaltpreis nach AdImpressions/Kontakten. Die maximale L?nge f?r diesen Spot betr?gt 30 Sekunden. Ums?tze aus Auftr?gen verschiedener Unternehmen gelten als Ums?tze eines einzigen Werbetreibenden, wenn und soweit: eine aktuelle Bescheinigung der zust?ndigen Finanzbeh?rde ?ber die steuerliche Organschaft vorliegt oder eine aktuelle Bescheinigung eines ?ffentlich bestellten Wirtschaftspr?fers dar?ber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des ? 290 Abs. 1, 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei sind die Rechtsform sowie der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung. ?nderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung durch anteilige Berechnung ber?cksichtigt.

  13. 13.

    Agenturprovisionen: Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen k?nnen, eine Agenturverg?tung in H?he von 15% auf den Netto-Netto- Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengen- und/oder Sonderrabatten und vor der jeweils g?ltigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gew?hrt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden ?ber die Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen, Einschaltpreise (ohne Spotproduktions- und weitere Nebenkosten) und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die gew?hrten Rabatte auszuweisen.

  14. 14.

    Die der PFD zur Verf?gung gestellten Kundendaten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz ausschlie?lich f?r eine ordnungsgem??e Abwicklung der Auftr?ge erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Auftraggeber willigt gem?? den geltenden Datenschutzbestimmungen in eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der ?bermittelten und zur Verf?gung gestellten Daten durch die PFD ein.

  15. 15.

    Gerichtsstand f?r Vollkaufleute ist D?sseldorf. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ?brigen Teile unber?hrt; anstelle des unwirksamen Teils soll eine angemessene Regelung treten, die dem verfolgten Zweck soweit wie m?glich entspricht.

  16. AGB als PDF herunterladen