Auftragsannahme
Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens
3 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen
sein. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung
durch die PFD Pressefunk GmbH verbindlich. Diese Bestätigung beinhaltet jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Nebenabreden und
Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Zahlungsbedingungen
Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Rechnungen
für Werbesendungen, die den Auftragszeitraum von einer
Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro
Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten
Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne
Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung.
Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung,
eingehend beim Sender oder Bankeinzug, werden 2% Skonto
gewährt.
Agenturprovisionen
Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie
Ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende
Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung
in Höhe von 15% auf die Netto-Rechnungsbeträge.
Sende-Unterlagen
Der Auftraggeber ist für die richtige Anlieferung der
Tonbänder und Texte verantwortlich. Es werden benötigt:
Einschaltplan, CD, MP3- oder Wave-Datei per E-Mail
(fkw@pressefunk.de),
Angaben über Spotlängen, den Kunden und das Produkt.
Außerdem GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer
in Sekunden (fehlen diese Angaben, enthält der Spot
keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muß eine
schriftliche Kopie mitgeliefert werden.
Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs
oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Senders.
Sendeunterlagen werden erbeten an die einzelnen Sender der
FKW oder an die FUNK-KOMBI WEST.
Spotproduktion
Für die Produktion Ihres Funkspots stehen ein professionelles
Team und ein Produktionsstudio zur Verfügung.
Eine kostenlose Beratung ist selbstverständlich. Wir
unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
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